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München, 13.
Oktober - Die Zeiten, in denen jede Woche irgendwo in der
Republik ein neues Daytrading-Center eröffnet, scheinen vorbei
zu sein. Das Bundesaufsichtsamt für das Kredit-wesen (BAKred)
hat den Anbietern unter bestimmten Voraus-setzungen eine Lizenzpflicht
auferlegt. Und die Prüfungsverfahren dauern.
"Wenn die Daytrading-Anbieter für die Vermittlung von
Kunden an eine Bank oder einen bestimmten Broker eine Provision
erhalten, gilt das als Anlagevermittlung und ist genehmigungspflichtig",
erläutert eine Sprecherin des BAKred. Daytrading-Center bieten
Privatanlegern die Möglichkeit, wie Profi-Händler via
Computer Echtzeit-Geschäfte direkt über die Börse
abzuwickeln. In den Augen der Berliner Behörde treten die meisten
Anbieter nach obigen Kriterien als Finanzdienstleister auf, und
die müssen nach dem Kreditwesen-Gesetz erst eine Lizenz beantragen,
bevor sie tätig werden. Um die zu erhalten, müssen sie
neben einer Eigen-kapitalausstattung von mindestens 100 000 DM unter
anderem die persönliche und fachliche Eignung ihres Personals
für Finanzge-schäfte nachweisen sowie einen entsprechend
detaillierten Geschäftsplan vorlegen. Dann heißt es in
der Regel Warten. Denn: "Ein Lizenzverfahren kann zwischen
einem Monat und vier Jahren dauern", so die BAKred-Sprecherin.
Drei solcher Anträge von Daytrading-Centern seien bisher eingegangen.
Jedem neuen Center-Betreiber, von dem die Behörde Kenntnis
erlange, würden unverzüglich die Kriterien für die
Lizenzpflicht mitgeteilt.
Zahlreiche Neuanfragen
Einige Daytrading-Anbieter, die schon in den Startlöchern stan-den,
haben ihre Eröffnungspläne deshalb erst einmal auf Eis
gelegt. Zwar werfe einen das gegenüber der Konkurrenz, die
bereits am Markt ist, enorm zurück, aber "wir wollen das
auf jeden Fall ganz korrekt abwickeln", sagt zum Beispiel Thorsten
Kraemer, Geschäftsführer der Kölner Fast Trade GmbH.
Andere, die bereits im Sommer anstehende Eröffnungen von neuen
Day-trading-Centern angekündigt hatten, haben ihre Pläne
zumindest verschoben. Das BAKred verzeichnet hingegen "sehr
viele Neu-anfragen zu dem Thema", so die Sprecherin.
Auch die bereits etablierten Häuser wie das Berliner Momentum
Trading House oder auch actior trading aus Hamburg tun sich mit
den neuen Anforderungen des BAKred schwer. "Unser Antrags-verfahren
läuft noch", sagt Rafael Müller, Geschäftsführer
von Momentum. Das Unternehmen, das im Oktober 1998 als eines der
ersten in Deutschland einen Daytrading-Center eröffnete, erhält
nach eigenen Aussagen für jeden gehandelten Kontrakt eines
Kunden eine Provision und arbeitet derzeit auch nur mit einer Bank
zusammen - beides Fakten, die nach der Vorstellung des BAKred unter
Anlagevermittlung fallen und daher genehmigungs-pflichtig sind.
"Das BAKred kam im Frühjahr erstmals auf uns zu",
sagt Müller, im Juni sei er dann explizit auf die Genehmigungs-pflicht
aufmerksam gemacht worden. Um weiterarbeiten zu können, während
das Lizenzverfahren läuft, habe Momentum dem Berliner Amt eine
Haftungszusage der Partnerbank eingereicht, die über alle notwendigen
Lizenzen verfüge. Bis das eigene Prüfungsverfahren abgeschlossen
sei, handelten alle sieben in der Republik verteilten Trading-Center
der Berliner für Rechnung und unter Haftung der Bank und seien
daher selber nicht genehmi-gungspflichtig.
Eine andere Konstruktion hat die Hamburger Konkurrenz von Momentum
gewählt. Statt selber als Anlagevermittler aufzutreten, arbeiten
die vier Trading-Center von actior trading allesamt mit einem Ein-Mann-Makler-Unternehmen
zusammen, das die finanzielle Seite regelt. "Wir sind lediglich
als Büro- und Börsen-service-Gesellschaft tätig,
die die Handelsräume, die Computer und die nötige Software
liefert", erläutert actior-Sprecher Raban Woryna. Da man
den Kunden weder nahe lege, ein Konto bei einer bestimmten Bank
zu eröffnen, noch Provisionen für einzelne Geschäftsabschlüsse
einnehme, sei eine Finanzdienstleister-Lizenz momentan nicht nötig.
Und der Finanzmakler, mit dem man zu-sammenarbeite, habe den entsprechenden
Antrag beim BAKred schon lange auf den Weg gebracht.
Während sich Branchenkenner aufregen, dass "diese Genehmi-gungsarien"
den jungen Markt nur aufhielten, rechtfertigt das BAKred die Lizenzpflicht
als "gute Möglichkeit, zu gewährleisten, dass auch
Daytrading-Anbieter einer gewissen Überprüfung ihrer Geschäftstätigkeit
unterliegen", so die Sprecherin. Indirekt liefere die Behörde
auf diese Weise auch einen Beitrag zum Verbrau-cherschutz. Simone
Boehringer
Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 14.10.99
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