Daytrading-Center
Oft ein lizenzpflichtiges Geschäft

Bundesaufsicht für Kreditwesen hält viele Anbieter für Finanzdienstleister / Etablierte winden sich

München, 13. Oktober - Die Zeiten, in denen jede Woche irgendwo in der Republik ein neues Daytrading-Center eröffnet, scheinen vorbei zu sein. Das Bundesaufsichtsamt für das Kredit-wesen (BAKred) hat den Anbietern unter bestimmten Voraus-setzungen eine Lizenzpflicht auferlegt. Und die Prüfungsverfahren dauern.

"Wenn die Daytrading-Anbieter für die Vermittlung von Kunden an eine Bank oder einen bestimmten Broker eine Provision erhalten, gilt das als Anlagevermittlung und ist genehmigungspflichtig", erläutert eine Sprecherin des BAKred. Daytrading-Center bieten Privatanlegern die Möglichkeit, wie Profi-Händler via Computer Echtzeit-Geschäfte direkt über die Börse abzuwickeln. In den Augen der Berliner Behörde treten die meisten Anbieter nach obigen Kriterien als Finanzdienstleister auf, und die müssen nach dem Kreditwesen-Gesetz erst eine Lizenz beantragen, bevor sie tätig werden. Um die zu erhalten, müssen sie neben einer Eigen-kapitalausstattung von mindestens 100 000 DM unter anderem die persönliche und fachliche Eignung ihres Personals für Finanzge-schäfte nachweisen sowie einen entsprechend detaillierten Geschäftsplan vorlegen. Dann heißt es in der Regel Warten. Denn: "Ein Lizenzverfahren kann zwischen einem Monat und vier Jahren dauern", so die BAKred-Sprecherin. Drei solcher Anträge von Daytrading-Centern seien bisher eingegangen. Jedem neuen Center-Betreiber, von dem die Behörde Kenntnis erlange, würden unverzüglich die Kriterien für die Lizenzpflicht mitgeteilt.


Zahlreiche Neuanfragen
Einige Daytrading-Anbieter, die schon in den Startlöchern stan-den, haben ihre Eröffnungspläne deshalb erst einmal auf Eis gelegt. Zwar werfe einen das gegenüber der Konkurrenz, die bereits am Markt ist, enorm zurück, aber "wir wollen das auf jeden Fall ganz korrekt abwickeln", sagt zum Beispiel Thorsten Kraemer, Geschäftsführer der Kölner Fast Trade GmbH. Andere, die bereits im Sommer anstehende Eröffnungen von neuen Day-trading-Centern angekündigt hatten, haben ihre Pläne zumindest verschoben. Das BAKred verzeichnet hingegen "sehr viele Neu-anfragen zu dem Thema", so die Sprecherin.

Auch die bereits etablierten Häuser wie das Berliner Momentum Trading House oder auch actior trading aus Hamburg tun sich mit den neuen Anforderungen des BAKred schwer. "Unser Antrags-verfahren läuft noch", sagt Rafael Müller, Geschäftsführer von Momentum. Das Unternehmen, das im Oktober 1998 als eines der ersten in Deutschland einen Daytrading-Center eröffnete, erhält nach eigenen Aussagen für jeden gehandelten Kontrakt eines Kunden eine Provision und arbeitet derzeit auch nur mit einer Bank zusammen - beides Fakten, die nach der Vorstellung des BAKred unter Anlagevermittlung fallen und daher genehmigungs-pflichtig sind. "Das BAKred kam im Frühjahr erstmals auf uns zu", sagt Müller, im Juni sei er dann explizit auf die Genehmigungs-pflicht aufmerksam gemacht worden. Um weiterarbeiten zu können, während das Lizenzverfahren läuft, habe Momentum dem Berliner Amt eine Haftungszusage der Partnerbank eingereicht, die über alle notwendigen Lizenzen verfüge. Bis das eigene Prüfungsverfahren abgeschlossen sei, handelten alle sieben in der Republik verteilten Trading-Center der Berliner für Rechnung und unter Haftung der Bank und seien daher selber nicht genehmi-gungspflichtig.


Eine andere Konstruktion hat die Hamburger Konkurrenz von Momentum gewählt. Statt selber als Anlagevermittler aufzutreten, arbeiten die vier Trading-Center von actior trading allesamt mit einem Ein-Mann-Makler-Unternehmen zusammen, das die finanzielle Seite regelt. "Wir sind lediglich als Büro- und Börsen-service-Gesellschaft tätig, die die Handelsräume, die Computer und die nötige Software liefert", erläutert actior-Sprecher Raban Woryna. Da man den Kunden weder nahe lege, ein Konto bei einer bestimmten Bank zu eröffnen, noch Provisionen für einzelne Geschäftsabschlüsse einnehme, sei eine Finanzdienstleister-Lizenz momentan nicht nötig. Und der Finanzmakler, mit dem man zu-sammenarbeite, habe den entsprechenden Antrag beim BAKred schon lange auf den Weg gebracht.


Während sich Branchenkenner aufregen, dass "diese Genehmi-gungsarien" den jungen Markt nur aufhielten, rechtfertigt das BAKred die Lizenzpflicht als "gute Möglichkeit, zu gewährleisten, dass auch Daytrading-Anbieter einer gewissen Überprüfung ihrer Geschäftstätigkeit unterliegen", so die Sprecherin. Indirekt liefere die Behörde auf diese Weise auch einen Beitrag zum Verbrau-cherschutz. Simone Boehringer


Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 14.10.99


Unser Pressearchiv finden Sie hier.



* Für die Nutzung dieser Seite und der Quotes gilt dieser Risikohinweis und Disclaimer. (C) ak-brokerage 2010